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Abbiegeassistenten - jetzt beantragen - staatlich gefördert

Wir unterstützen die Aktion Abbiegeassistent des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit sachkundiger Beratung und fachgerechter Montage.

Quelle: BMVI

Fußgänger und Radfahrer werden täglich im Straßenverkehr von abbiegenden Lkw und Bussen gefährdet. Häufig kommt es dabei zu schrecklichen Unfällen mit teils tödlichen Folgen. Viele dieser Unfälle könnten durch sog. Abbiegeassistenten vermieden werden. Abbiegeassistenten sind verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie unterstützen und entlasten Lkw– und Busfahrer/-innen in kritischen Verkehrssituationen z. B. mittels optischer oder akustischer Signale, wenn diese beim Abbiegen Radfahrende gefährden würden.

Eine europaweite schrittweise verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten ist erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen. Das ist Bundesminister Scheuer nicht schnell genug. Daher setzt das BMVI mit der „Aktion Abbiegeassistent“ seit 2018 nationale Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten.

Die Aktion Abbiegeassistent umfasst:

  1. die Vereinbarung von Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, die sich dazu verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen. Wer über keine eigene Flotte verfügt, kann Sicherheitspartner werden, wenn er sich dazu verpflichtet, bei Dritten, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen, auf die Verwendung von Abbiegeassistenten hinzuwirken bzw. zu bestehen,
  2. die Aufnahme offizieller Unterstützerverbände, die bei ihren Mitgliedern für die Aktion und den Einbau von Abbiegeassistenten eintreten und aktiv werben,
  3. Formulierung technischer Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme zum Erhalt einer Allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt,
  4. ein Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen,
  5. und die Beschaffung von Neufahrzeugen mit Abbiegeassistent sowie Nachrüstung der Fahrzeuge im eigenen nachgeordneten Bereich des BMVI.

Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen ist über zwei Förderprogramme möglich:

Seit 2020 können Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, ihre Abbiegeassistenten nur noch über die Richtlinie „De-minimis“ in der
Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen. Im Jahr 2020 wurde für rund 3.400 Abbiegeassistenzsysteme eine Förderung in Anspruch genommen. Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ gibt es mehr als 80 verschiedene Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Umwelt für Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs. Das Budget für alle Maßnahmen des „De-minimis“-Programms zusammen beträgt im Jahr 2021 insgesamt 276,9 Mio. Euro. Antragsstart war in diesem Jahr am 07.01.2021.

Alle anderen Antragsteller können über das „Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme“ eine Förderung für ihre Abbiegeassistenten beziehen. Dieses im Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ gestartete Förderprogramm unterstützt die Aus- und Nachrüstung mit Abbiegeassistenten seit Anfang 2019 finanziell.

Die Förderung betrifft Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.

Das „Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme“ ist ein großer Erfolg: Allein im Jahr 2020 standen insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung; die Förderung von mehr als 5.900 Abbiegeassistenten ist bewilligt worden. 2021 erhöht das BMVI die Fördersumme um weitere fünf Mio. Euro und fördert Abbiegeassistenzsysteme über dieses Programm mit rund 15 Mio. Euro. Das Förderprogramm wird voraussichtlich bis Ende 2024 gelten. Seit dem 21.01.2021 können beim Bundesamt für Güterverkehr erneut Anträge gestellt werden.

Förderrichtlinie, Informationen zur Antragstellung sowie Fragen und Antworten zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) (siehe auch WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN).